Unsere Leistungen
Schwertransport
Wir sind spezialisiert auf den Transport von Übermaßladungen — Fahrzeuge, die allein oder mit ihrer Ladung die gesetzlich zulässigen Achslasten oder Abmessungen überschreiten. Wir transportieren Baumaschinen, Industrieanlagen, Kessel, Silos und Stahlkonstruktionen.
Gütertransport
Wir bieten Tür-zu-Tür-Transport mit Umlade-, Lager- und Verzollungsoptionen. Kombination aus Straße, See, Container und Luftfracht für optimale weltweite Lösungen.
Begleitung & Genehmigungen
Wir holen Schwertransportgenehmigungen in Serbien, Montenegro und Europa gemäß geltenden Vorschriften ein und bieten technische Begleitung mit ausgebildetem, zertifiziertem Personal.
Erforderlich für Lasten >80t auf Regionalstraßen oder >100t auf Autobahnen
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Schwertransport?
Gemäß Artikel 2 des serbischen Straßengesetzes gilt als außerordentlicher Transport (Schwertransport) die Beförderung mit einem Fahrzeug, das alleine oder mit Ladung die vorgeschriebene Achslast, Gesamtmasse, Breite, Länge oder Höhe überschreitet — im Rahmen des Straßengesetzes, das seit dem 01.01.2006 in Kraft ist.
Was sind die maximal zulässigen Abmessungen?
Maximal zulässige Länge von Fahrzeug und Ladung:
- • 12,00 m für LKW (Solofahrzeug)
- • 16,50 m für Sattelzug (Zugmaschine + Sattelauflieger)
- • 18,50 m für LKW mit Anhänger (Lastzug)
- • Maximal zulässige Breite von Fahrzeug und Ladung: 2,50 m
- • Maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung: 4,00 m
Was ist das maximal zulässige Gewicht?
Das maximal zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination mit Ladung beträgt 40 t.
Wie hoch ist die maximal zulässige Achslast?
Maximal zulässige Achslast:
- • 10 t auf einer Einzelachse
- • 8 t pro Achse bei Mehrfachachsen
Beträgt der Achsabstand zwischen zwei benachbarten Achsen einer Mehrfachachse mehr als 2,00 m, gelten die Achsen als Einzelachsen.
Wann ist eine technische Begleitung vorgeschrieben?
Eine technische Begleitung ist für alle Arten von Schwertransporten ohne Ausnahme vorgeschrieben, sofern nicht durch besonderen Erlass anders bestimmt. Die Bildung eines Konvois ist nicht erlaubt, außer wenn dies aufgrund einer Bewertung der zuständigen Behörde durch besonderen Erlass festgelegt wurde.
Wann ist eine Polizeibegleitung erforderlich?
Polizeibegleitung ist vorgeschrieben, wenn:
- • die Gesamtlänge von Fahrzeug und Ladung 25,00 m überschreitet
- • die Gesamtbreite 3,50 m außerhalb der Autobahn bzw. 4,00 m auf der Autobahn überschreitet
- • die Gesamthöhe 4,50 m überschreitet
oder wenn aufgrund unzureichender Straßenverhältnisse auf der gesamten oder einem Teil der Strecke, Witterungsverhältnissen u. Ä. anders festgelegt.
Wann ist ein Schwertransport nicht erlaubt?
Schwertransporte werden ausschließlich bei Tageslicht und guter Sicht durchgeführt, sofern die zuständige Behörde keine besondere Genehmigung mit klar angegebenen Gründen und Bedingungen erteilt.
Am Wochenende ist es verboten:
- • Freitag 12:00 bis Samstag 06:00
- • Sonntag 12:00 bis Montag 06:00
An Feiertagen ist es verboten:
- • am Tag vor dem Feiertag von 12:00 bis zum ersten Feiertag 06:00
- • vom letzten Feiertag 12:00 bis zum ersten Arbeitstag 06:00
Wann ist ein Gutachten (Expertise) erforderlich?
Ein Gutachten des „Instituts für Straßen” und des „Instituts für Brücken” ist erforderlich:
- • auf Regionalstraßen — für Lasten über 80 t
- • auf Hauptstraßen und Autobahnen — für Lasten über 100 t
Ein Gutachten des „Instituts für Straßen” ist auch für Ladungen mit einer Breite über 5 m erforderlich, sowie wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Straßenverhältnisse zusätzliche Analysen erfordern (Witterungsverhältnisse, Verkehrsunfälle u. Ä.).
Bereit für den Transport?
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot für Schwer- oder Gütertransport.