Unsere Leistungen
Schwertransport
Wir sind spezialisiert auf den Transport von Übermaßladungen — Fahrzeuge, die allein oder mit ihrer Ladung die gesetzlich zulässigen Achslasten oder Abmessungen überschreiten. Wir transportieren Baumaschinen, Industrieanlagen, Kessel, Silos und Stahlkonstruktionen.
Gütertransport
Wir bieten Tür-zu-Tür-Transport mit Umlade-, Lager- und Verzollungsoptionen. Kombination aus Straße, See, Container und Luftfracht für optimale weltweite Lösungen.
Begleitung & Genehmigungen
Wir holen Schwertransportgenehmigungen in Serbien, Montenegro und Europa gemäß geltenden Vorschriften ein und bieten technische Begleitung mit ausgebildetem, zertifiziertem Personal.
Erforderlich für Lasten >80t auf Regionalstraßen oder >100t auf Autobahnen
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Schwertransport?
Gemäß Artikel 2 des serbischen Straßengesetzes gilt als außerordentlicher Transport (Schwertransport) die Beförderung mit einem Fahrzeug, das alleine oder mit Ladung die vorgeschriebene Achslast, Gesamtmasse, Breite, Länge oder Höhe überschreitet — im Rahmen des Straßengesetzes, das seit dem 01.01.2006 in Kraft ist.
Was sind die maximal zulässigen Abmessungen?
Maximal zulässige Länge von Fahrzeug und Ladung:
- • 12,00 m für LKW (Solofahrzeug)
- • 16,50 m für Sattelzug (Zugmaschine + Sattelauflieger)
- • 18,50 m für LKW mit Anhänger (Lastzug)
- • Maximal zulässige Breite von Fahrzeug und Ladung: 2,50 m
- • Maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung: 4,00 m
Was ist das maximal zulässige Gewicht?
Das maximal zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination mit Ladung beträgt 40 t.
Wie hoch ist die maximal zulässige Achslast?
Maximal zulässige Achslast:
- • 10 t auf einer Einzelachse
- • 8 t pro Achse bei Mehrfachachsen
Beträgt der Achsabstand zwischen zwei benachbarten Achsen einer Mehrfachachse mehr als 2,00 m, gelten die Achsen als Einzelachsen.
Wann ist eine technische Begleitung vorgeschrieben?
Für Transporte über 21 m Länge, 3 m Breite, 4,30 m Höhe oder 80 t Gewicht. Ein Konvoi kann auf Grundlage eines Bescheids der JP „Putevi Srbije” gebildet werden.
Wann ist eine Polizeibegleitung erforderlich?
Polizeibegleitung ist vorgeschrieben, wenn:
- • die Gesamtlänge von Fahrzeug und Ladung 25,00 m überschreitet
- • die Gesamtbreite 3,50 m außerhalb der Autobahn bzw. 4,00 m auf der Autobahn überschreitet
- • die Gesamthöhe 4,50 m überschreitet
oder wenn aufgrund unzureichender Straßenverhältnisse auf der gesamten oder einem Teil der Strecke, Witterungsverhältnissen u. Ä. anders festgelegt.
Wann ist ein Schwertransport nicht erlaubt?
Schwertransporte werden ausschließlich bei Tageslicht und guter Sicht durchgeführt, sofern die zuständige Behörde keine besondere Genehmigung mit klar angegebenen Gründen und Bedingungen erteilt.
Schwertransporte werden freitags zwischen 15:00 und 24:00 Uhr und sonntags zwischen 00:00 und 24:00 Uhr, am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag sowie am letzten Tag eines gesetzlichen Feiertags nicht durchgeführt, gemäß der Verordnung über die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.
Wann ist ein Gutachten (Expertise) erforderlich?
Ein Gutachten des „Instituts für Straßen” und des „Instituts für Brücken” ist erforderlich:
- • auf Regionalstraßen — für Lasten über 80 t
- • auf Hauptstraßen und Autobahnen — für Lasten über 100 t
Ein Gutachten des „Instituts für Straßen” ist auch für Ladungen mit einer Breite über 5 m erforderlich, sowie wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Straßenverhältnisse zusätzliche Analysen erfordern (Witterungsverhältnisse, Verkehrsunfälle u. Ä.).
Bereit für den Transport?
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot für Schwer- oder Gütertransport.